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Ratgeber

Wann muss Google eine Bewertung löschen? Rechtliche Grundlagen 2025

📅 März 2025 ⏱ 7 Min. Lesezeit ✍️ BewertungsSchreck

Inhalt dieses Ratgebers:

  1. Der Grundsatz: Googles eigene Richtlinien
  2. Konkrete Löschgründe im Überblick
  3. Rechtliche Grundlagen nach deutschem Recht
  4. Was Google nicht löschen muss
  5. Wie Sie vorgehen sollten
  6. Wichtige Gerichtsurteile

Eine der häufigsten Fragen, die uns Unternehmer stellen: "Ist Google überhaupt verpflichtet, meine Bewertung zu löschen?" Die Antwort ist: Ja – in vielen Fällen schon. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wann Google handeln muss.

1. Der Grundsatz: Googles eigene Richtlinien

Google betreibt mit Google Maps eine Plattform, auf der Nutzer Bewertungen hinterlassen können. Dabei hat Google eigene Richtlinien festgelegt – die sogenannten Google-Beitragsrichtlinien. Diese sind der erste und häufigste Ansatzpunkt für eine Löschung.

Verstößt eine Bewertung gegen diese Richtlinien, ist Google verpflichtet, sie zu entfernen. Das ist keine Frage von Kulanz, sondern ein Versprechen, das Google gegenüber seinen Nutzern abgegeben hat.

⚖️ Wichtig: Google ist zusätzlich an deutsches und europäisches Recht gebunden – insbesondere an das Recht auf Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und verleumderischen Aussagen.

2. Konkrete Löschgründe im Überblick

Hier sind die wichtigsten Gründe, aus denen Google eine Bewertung löschen muss:

3. Rechtliche Grundlagen nach deutschem Recht

Unwahre Tatsachenbehauptungen

Behauptet eine Bewertung konkrete Fakten, die unwahr sind – zum Beispiel "Das Restaurant hat mich mit verdorbenem Essen vergiftet" ohne jeden wahren Kern – liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. Diese verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmens (§ 823 BGB i.V.m. Art. 2 GG) und muss gelöscht werden.

Beleidigung und üble Nachrede

Beleidigende Aussagen wie persönliche Beschimpfungen sind nach § 185 StGB strafbar. Google ist als Plattformbetreiber verpflichtet, solche Inhalte nach Kenntnis zu entfernen (§ 10 TMG / EU Digital Services Act).

Verleumdung

Wer wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet, macht sich nach § 187 StGB strafbar. Auch hier muss Google nach Hinweis tätig werden.

EU Digital Services Act (DSA)

Seit 2023 gilt der DSA in der EU. Plattformen wie Google sind danach verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Meldung schnell zu entfernen. Kommen sie dem nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder.

4. Was Google nicht löschen muss

Ehrlichkeit ist wichtig: Nicht jede negative Bewertung ist löschbar. Google muss nicht löschen, wenn:

Meinungsäußerungen genießen in Deutschland starken Schutz durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Solange keine unwahren Tatsachen behauptet werden, muss Google die Bewertung stehen lassen.

⚠️ Die wichtige Unterscheidung: "Das Essen hat mir nicht geschmeckt" ist eine Meinung – nicht löschbar. "Das Restaurant hat mir wissentlich verdorbenes Fleisch serviert" ist eine Tatsachenbehauptung – löschbar, wenn unwahr.

5. Wie Sie vorgehen sollten

Der optimale Weg zu einer Löschung ist dreistufig:

  1. Bewertung analysieren: Liegt ein Löschgrund vor? Welcher Weg ist erfolgversprechender – Richtlinienverstoß oder rechtliche Argumentation?
  2. Meldung bei Google: Mit der richtigen Begründung und dem richtigen Weg (nicht immer nur das Dreipunkt-Menü).
  3. Nachfassen und eskalieren: Bei Ablehnung weiteren Druck ausüben – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung oder gerichtlichem Weg.

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6. Wichtige Gerichtsurteile zur Google-Bewertungs-Löschung

BGH – Recht auf Löschung bei falschen Tatsachen (2022)

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Plattformbetreiber wie Google nach Hinweis auf unwahre Tatsachenbehauptungen zur Löschung verpflichtet sind. Die Beweislastumkehr ist dabei zentral: Google muss die Rechtmäßigkeit der Bewertung nachweisen, nicht der Betroffene deren Rechtswidrigkeit.

OLG München – Löschung von Bewertungen ohne Kundenkontakt

Das OLG München hat entschieden, dass Bewertungen ohne nachweisbaren Kundenkontakt zu löschen sind, sobald der Inhaber glaubhaft macht, dass kein Kontakt stattgefunden hat.

LG Hamburg – Interessenkonflikt als Löschgrund

Das LG Hamburg bestätigte, dass Bewertungen von Mitbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern als Interessenkonflikt gewertet und gelöscht werden müssen.

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